News

Kanton Zürich verbietet Hunderassen

Der Kanton Zürich verbietet ab 2010 mehrere Hunderassen. Davon betroffen sind American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandoc Basic Dog


 

Hundehalterprüfungen

Art 68 - 79 Abschnitt 10: Haushunde
Art 68. 1: Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen SachKundeNachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben

Art. 68.2: Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:
a: Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalter/innen nach Art. 203
b: Spezialistin oder Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden